Schießprüfung
3 Disziplinen
Disziplin 1: Tontauben, 10 geradeaus fliegende Tontauben, Bedingung 3 Treffer.
Disziplin 2: stehender Bock, Entfernung 100 Meter, stehend angestrichen
Bedingung 21 Ringe in den Ringen 3-10.
Disziplin 3: Laufender Keiler, Entfernung 60 Meter, stehend freihändig
Bedingung 3 Treffer in den Ringen 3-10; also alle Treffer in den Ringen zählen.
Wahlweise für die Tontauben kann auch der "Kipphase" beschossen werden.
"Kipphase" in drei Teilen, Entfernung 35 Meter, Schrotschuss.
Jeder Kipphase kann mit zwei Schrotschüssen beschossen werden, ein Teil muss sichtbar gekippt sein.
Bedingung, bei 10 mal angenommen muss der "Kipphase" 5 mal sichtbar in einem Teil gefallen sein ( gekippt ).
Die Kugeldisziplinen werden mit dem Kaliber .222 Rem. beschossen.
Wir verwenden Match- und Jagdwaffen in diesem Kaliber.
Neu: In jedem Lehrgang kann die Schießprüfung bis zu dreimal mit jeweils einer Möglichkeit des Nachschiessens absolviert werden. Die erste bestandene Prüfung wird für die Hauptprüfung gewertet.
Schriftliche Prüfung
es werden 5 Fachgruppen geprüft.
Bewertung: Benotung von 1-6
Mündliche Prüfung
es werden 5 Fachgruppen geprüft, die mit denen der schriftl. Prüfung identisch sind.
Bewertung: Benotung von 1-6
Die Prüfung ist bestanden wenn erstens die Schießprüfung bestanden ist.
Wenn in der schriftlichen und mündlichen Prüfung nicht mehr als eine Benotung 5 hervorgeht. - Mit einer 5 hat man also noch bestanden. Eine Zweite und Dritte 5 kann man innerhalb von 14 Tagen durch eine Nachprüfung ausgleichen. Dann muss die zweite und dritte 5 mindestens in die Benotung 4 gewandelt werden.
Die Benotung 6 aus einem Fach (mündlich oder schriftlich) muss ebenso mind. in die Benotung 5 verbessert werden.
Alle anderen Benotungen müssen in beiden Fällen besser als 5 bewertet sein. Bis auf eine 5 in einem Fach; mit der gilt die Prüfung also als "bestanden".
Nach bestandener Prüfung erhält man am selben Tag eine Urkunde.
Die Urkunde ist ein offizielles Dokument und Grundlage der Jagdscheinausstellung nach §15 BJG, durch die Jagdbehörde am Hauptwohnsitz.
Die Prüfung wird nach der jeweils gültigen Fassung der "Jägerprüfungsordnung" des Landes Mecklenburg/ Vorpom. durchgeführt.
Die Ausführungen zur Prüfungsordnung des Landes Mecklenburg/Vorpom. sind von uns frei formuliert
und haben keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit und stellen keinen Rechtsanspruch dar.
Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Wir senden Ihnen gerne die vollständige amtl. Prüfungsordnung zu.
Prüfung unabhängig vom Wohnsitz. Gültig in allen Bundesländern
(§ 15 BJG). |